Laserducker stehen seit längerem in Verdacht Atemwegserkrankungen durch Partikelemissionen auszulösen. Wir berichteten am 03.03.2010 Gefahr aus dem Laserducker. Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat nun die Einstufung der Atemwegsbeschwerden eines 63 jährigen als Berufskrankheit abgelehnt, wie Spiegel Online berichtet.
Generell sollte man aber mögliche Schutzmaßnahmen ergreifen, z.B. regelmäßiges Lüften. Daher sollte der Laserducker nicht in einem fensterlosen Raum in Betrieb genommen werden. Zudem bietet sich der Einsatz eines Feinstaubfilters an.
Balkonkraftwerke sind ja zur Zeit in aller Munde. Fördergelder vom Staat, bzw. der Erlaß der Mehrwertsteuer und sogar Fördergelder mancher Stadtwerke machen diese Form der Energiegewinnung attraktiv. Doch Balkonkraftwerke sind schwer und vor allem schwer zu bekommen. Dann doch lieber die Solarzellen selber drucken?
Gerade in Zeiten, in denen viele HP Patronen nicht lieferbar sind, veröffentlicht HP ein weiteres Firmwareupdate für Drucker der 903, 912 und 953 Patronen Serie, wie uns Armor soeben mitteilte.
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